GESETZ ÜBER DEN DATENSCHUTZ
La Palma Vacant als Vermittler ist sich der Sensibilität Ihrer Daten bewusst. Dies wird daher in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften (Artikel 15/1999 und Königliches Dekret 1720/2007) strengstens respektiert und behandelt. Gemäß diesem Gesetz werden Ihre Daten in unsere Datei aufgenommen, die Eigentum von La Palma Vacant ist und bleibt. Wenn Sie Änderungen an Ihren Daten vornehmen möchten, können Sie uns unter info@lapalmavacant.com kontaktieren
Zuordnung und HONORARIUM BERECHNUNG
La Palma Vacant wird als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer von Immobilien belastet. Für diese Vermittlung, die zu einem Verkauf führt, ist eine Provision fällig. Wenn Käufer und Verkäufer sich aufgrund unserer Handlungen direkt mit dem Kauf in Verbindung setzen, bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Eine Abtretung für den Verkäufer schließt nicht aus, dass wir auch die andere Parteiprovision berechnen können.
BEZIEHUNG ZUM VERKÄUFER
Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind für unseren Auftrag verbindlich. Will der Verkäufer den Kaufauftrag kündigen, muss La Palma Vacant unverzüglich benachrichtigt werden. Preisänderungen müssen ebenfalls sofort gemeldet werden.
EHRENPREISE UNTER DEM VERKÄUFER:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist eine Provision von 3% auf den vereinbarten Verkaufspreis fällig, mindestens jedoch 1.800 €. Die Kanarische Steuer von 7% ist nicht enthalten.
Wenn aufgrund von Umständen ein vorläufiger Kaufvertrag erforderlich ist, müssen 50% der Provision bei der Zeichnung des vorläufigen Kaufvertrags und weitere 50% für die tatsächliche Übertragung an den Notar bezahlt werden.
BEZIEHUNG ZUM KÄUFER
Die Suchaufgabe ist die Grundlage für unsere Aufgabe. Wenn sich dies ändert oder der Käufer es vollständig stornieren möchte, müssen wir darüber informiert werden. Alle Angebote basieren auf dem Angebot von uns oder anderen Quellen und werden nach bestem Ehre und Gewissen gemacht. Mit einem Kaufvertrag werden alle notwendigen Dokumente, Bestätigungen, Proofs etc. erledigt und der Kauf wird bis zum Transfer beim Notar vorbereitet.
HONORARIUM PREISE UNTER DEM KÄUFER:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist eine Provision von 3% auf den vereinbarten Verkaufspreis fällig, mindestens jedoch 1.800 €. Die Kanarische Steuer von 7% ist nicht enthalten.
Wenn aufgrund von Umständen ein vorläufiger Kaufvertrag erforderlich ist, müssen 2/3 der Provision bei der Zeichnung des vorläufigen Kaufvertrags und weitere 1/3 für die tatsächliche Übertragung an den Notar bezahlt werden.